Beerdigungsinstitut Göhausen
Plettenberg

Was ist im Todesfall zu tun!
Wenn der Tod eines Lieben im Heim oder im Krankenhaus stattfindet wird die Ausstellung der Todesbescheinigung vom zuständigen Arzt erledigt.
Erst danach kann der Bestatter informiert werden, da der Totenschein eine Art "erweiterter Personalausweis" des Verstorbenen darstellt.

Tritt dieses unvermeidbar Zuhause ein, oder steht zuvor eine Notrufsituation an, ist natürlich grundsätzlich vorrangig der Notarzt zu alarmieren.
Wenn sich allerdings kein Lebenszeichen mehr erkennen lässt, sollte man zuerst versuchen den Hausarzt anzurufen. Das melden eines Sterbefalls ist in jedem Fall unverzüglich vorzunehmen.

Ist dieser nicht erreichbar, kann man über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) anrufen, erklären das man einen Sterbefall Zuhause hat (ein Verstorbener darf laut dem Bestattungsgesetz bis zu 36 Std. Zuhause aufbewahrt werden) und es wird Ihnen ein Arzt geschickt.

Üblich ist hier, dass der Arzt nicht innerhalb der nächsten 15 Min kommt, sondern es oftmals bis zu 2-3 Stunden dauern kann, bis er da ist.

Das hat nichts damit zu tun, dass man sich nicht kümmern möchte, Nein, der Arzt darf den Totenschein erst frühestens 2 Stunden nach Eintritt des Todes ausstellen.

Wenn der Bereitschaftsdienst informiert wird, gerade in der Nacht, dauert es auch bis zu 4 Std., da nur wenige Ärzte im kompletten Märkischen Kreis unterwegs sind, um einen Haussterbefall zu bescheinigen.

In solchen Momenten erfährt man erst, wie viele in der Nacht so eine Ausnahmesituation durchleben.
Leider passiert es auch hin und wieder, dass in manchen Fällen nach Begutachtung des Verstorbenen durch den Arzt über die Leitstelle der Rettungswache die Polizei hinzugerufen wird.

Hier dürfen Sie nicht erschrecken.
Wir möchten Ihnen diese Situation besonders erklären, da diese immer häufiger eintritt.
Der Arzt, sei es der Notarzt oder der Bereitschaftsarzt muß die Todesbescheinigung nach sehr gründlicher Prüfung des Leichnams unter sämtlicher Berücksichtigung vornehmen.

Kennt er den Patienten nicht, oder es ist im z.B. die Krankheitsgeschichte oder der Medikamentenplan fremd, muß er zum Eigenschutz im Totenschein das Kreuzchen "ungeklärte Todesursache" ankreuzen, was durchaus passieren kann, wenn Fragen offen bleiben.

Leider wird dann ein Automatismus in Bewegung gesetzt, der durch die Anordnung der Kriminalpolizei den für diesen Ort zuständigen Bestatter beauftragt, den Leichnam bis zur endgültigen Klärung der Todes, für Dritte unter Verschluß zu nehmen.

Man spricht hier von einer Beschlagnahmung, die zum einen "formal" oder zum anderen "weitere Anordnungen" wie eine Obduktion beinhalten kann.

Erst wenn alle von der Kriminalpolizei gesammelten Erkenntnisse bei der zuständigen Staatsanwaltschaft vorliegen, wird hier die Freigabe zur Bestattung erteilt.

Gerade wenn ein Wochenende dazwischen liegt, kann dieses schon mal bis zu 5 Tage dauern.

Nach der Freigabe des Leichnams haben die Angehörigen die "freie Bestatterwahl, der dann die Beerdigung im Sinne der Angehörigen vornehmen kann.

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